Aufenthaltssteuer

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Seit dem 1 März 2012 ist die Aufenthaltssteuer auch in der Gemeinde von Bagno a Ripoli in Kraft getreten. Das erzielte Einkommen wird für den Tourismus, die Kultur und die Aufhebung des „digital divides“ verwendet.

Die Steuer muss von jedem, der nicht in Bagno a Ripoli angemeldet ist, und hier in einer der Gastaetten übernachtet, bezahlt werden. Der Betrag ist nicht im Preis der Übernachtung inbegriffen, muss aber extra bei der Abreise bezahlt werden.

Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Typologie der Gaststätte, nach den Merkmalen, den angebotenen Leistungen, und dem Gesamtpreis.

Sie beträgt maximal 4 Euro pro Person und Nacht, bis maximal 7 Nächte hintereinander in der gleichen Gaststätte.

Fuer Hotels, die Campingplätzte, die Residences, die Agriturismi, ist die Höhe durch ihre Klassifizierung definiert, also nach „Sternen“, „Schlüsseln“ und „Ähren“.

Es sind von der Tassa di Soggiorno befreit:

  • Kinder bis 14 Jahre;
  • Kranke (auch in day hospital untergebacht) oder Personen, die Kranke, in den Krankenhäuser des Territorium untergebracht, assistieren. Maximal 2 Personen pro Patient.
  • Personen, die wegen öffentlichen Anordnungen, aus Notsituationen und Folgen von Naturgewalten oder wegen Hilfeleistungen, in Gastätten der Gemeinde übernachten müssen.
  • Reiseführer und Bussfahrer von einer Reisegruppe, bestehend aus minimal 20 Leuten.
  • Unselbstständige Personen mit einer Behinderung und deren Begleiter.
  • Mitarbeiter der Gaststätte.
  • Personen die aus Arbeitsgründen regelmässig in den Gaststätten übernachten müssen, wenn sie eine unterschriebene Bescheinigung des Arbeitsgebers vorzeigen, aus der die Existenz einer Konvenktion mit der Gaststätte und die Gründe der Übernachtung bestätigt werden.

Das Aufenthaltssteuer ist in November, Dezember, Januar und Februar aufgehoben.

tassa-soggiorno

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